Wenn Sie nicht zu uns kommen können, dann kommen wir zu Ihnen!
Wenn auf Ihrer ärztlichen Verordnung das Kästchen "Hausbesuch" mit "ja" angekreuzt ist, übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten hierfür (Sie zahlen lediglich den gesetzlich vorgegebenen Eigenanteil).
Ist auf Ihrer Verordnung das Kästchen "Hausbesuch" mit "nein" angekreuzt, Sie möchten aber trotzdem zu Hause behandelt werden, ist dies auch möglich. Hierfür ist dann eine Hausbesuchspauschale und Kilometergeld privat zu zahlen.